AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Hundeschule Rasselbande Zürich
  • Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote der Hundeschule Rasselbande Zürich.
  • Vertragsabschluss Der Vertrag zwischen der Hundeschule Rasselbande Zürich und dem Kunden kommt durch eine schriftliche Anmeldung oder telefonische Vereinbarung zustande. Die Anmeldung ist verbindlich.
  • Leistungen Die Hundeschule Rasselbande Zürich bietet verschiedene Dienstleistungen rund um die Hundeausbildung an, einschließlich Kurse, Seminare und Einzeltraining. Die genauen Leistungen und Inhalte werden in separaten Informationsmaterialien beschrieben.
  • Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühren für die Leistungen der Hundeschule Rasselbande Zürich sind im Voraus in vollem Umfang zu entrichten. Die Kurskosten sind bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der Hundeschule zu überweisen. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitiger Beendigung des Kurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.
  • Annullation / Kursverschiebung Die Hundeschule Rasselbande-Zürich ist berechtigt, Kurse aufgrund zu weniger Anmeldungen zu verschieben oder zu annullieren. Bei Annullation werden bereits bezahlte Kurskosten zurückerstattet.
  • Ausfall und nicht besuchte Kursstunden Durch den Teilnehmer nicht besuchte Lektionen ergeben keinen Anspruch auf ein Nachholen oder Rückerstattung der Kosten.
  • Rücktritt von Kursen Bei einem Rücktritt von Kursen gelten folgende Stornogebühren:
    • Bis 30 Tage vor Kursbeginn: 0% des Gesamtbetrages.
    • Bis 10 Tage vor Kursbeginn: 50% des Gesamtbetrages.
    • Bis 1 Tag vor Kursbeginn: 75% des Gesamtbetrages.
    • Ab 1 Tag vor Kursbeginn: 100% des Gesamtbetrages.
    • Rücktritt von Einzelstunden Bei einem Rücktritt von Einzelstunden werden folgende Stornogebühren verrechnet:
    • Bis 7 Tage vor dem Einzeltraining: 0% des Gesamtbetrages.
    • Ab 3 Tagen vor dem geplanten Einzeltraining: 100% des Gesamtbetrages.
    • Leinenpflicht, Verhalten während, vor und nach dem Kurs Die Hunde sind während des Unterrichtes und in dem umliegenden Gebiet der Hundeschule an der Leine zu führen. Ein Freilauf der Hunde erfolgt nur auf Anweisung des Kursleiters. Bei grobfahrlässigem oder tierschutzwidrigem Verhalten dem eigenen Hund oder anderen Hunden ist der Kursleiter berechtigt, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kurskosten.
    • Informationspflicht der Kursteilnehmer Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kursleitung über Verhaltensauffälligkeiten oder Krankheiten seines Hundes vorzeitig zu informieren. Alle Hunde müssen gechipt, geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
    • Meldepflicht des Kursleiters Als Hundeschule sind wir per Gesetz verpflichtet, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu melden.
    • Höhere Gewalt Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretenden Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
    • Haftung  Eine Haftung der Hundeschule Rasselbande Zürich und ihrer Trainer für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Hundeschule Rasselbande-Zürich übernimmt ebenfalls keine Haftung für Verletzungen jeglicher Art, die durch das Freispiel entstehen können. Der Kunde übernimmt jederzeit die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Anweisung des Trainers handelt. Unfall- und Haftpflichtversicherungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Sache der Teilnehmer. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür und die Haftung des Kunden bleibt bestehen. Der Kunde ist über die örtlichen Gegebenheiten informiert und wurde auf die umliegenden, befahrenen Straßen ausdrücklich hingewiesen.
    • Sonstige Bestimmungen Die Hundeschule Rasselbande Zürich übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungsziels. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
    • Ton und Bildaufnahmen Jegliche Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jeglicher Art der Hundeschule Rasselbande Zürich sind aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Kursteilnehmer und Kursleiter nicht gestattet. .Für Videoaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen und Tonbildaufnahmen, die von der Hundeschule Rasselbande Zürich von Hund und Halter erstellt werden, bedarf es das Einverständnis durch den Kursteilnehmer.
    • Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältigt, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
    • Datenschutz Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    • Vorrang der Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
    • Nebenbestimmungen Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es gilt Schweizer Recht.